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VG Karlsruhe, 04.03.1999 - 14 K 2303/98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 04.03.1999 - 14 K 2303/98
- VGH Baden-Württemberg, 16.05.2000 - 9 S 1445/99
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 16.05.2000 - 9 S 1445/99
Niederlassung eines Arztes - ausgelagerte Praxisräume
das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 04. März 1999 - 14 K 2303/98 - zu ändern, den Bescheid der Beklagten - Bezirksärztekammer Nordbaden - vom 04./05.03.1998 und den Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 24.06./22.07.1998 aufzuheben und festzustellen, dass er zur Durchführung ambulanter Operationen in den Räumen der "Tagesklinik" Heilbronn, Allee 33, berechtigt sei, sowie die Beklagte zu verpflichten, ihm zu genehmigen, diese Räume mit einem Hinweisschild zu kennzeichnen, das seinen Namen, seine Arztbezeichnung und den Hinweis "Behandlungsräume" ohne weiteren Zusatz enthält. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2002 - 13 A 5128/00 Bei den Räumlichkeiten in der G. Straße in D. , auf die die streitgegenständlichen Schilder hinweisen sollen, handelt es sich, wovon auch die Beteiligten übereinstimmend ausgehen, um "ausgelagerte Praxisräume" und nicht um eine - durch die Abhaltung von dortigen Sprechstunden gekennzeichnete - Zweigpraxis; vgl. zu den Begriffen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Mai 2000 - 9 S 1445/99 -, MedR 2000, 440; VG Karlsruhe, Urteil vom 4. März 1999 - 14 K 2303/98 -, MedR 1999, 329; OVG NRW, Urteil vom 2. Dezember 1998 - 13 A 4750/96 -, DVBl. 1999, 1056.
- VG Düsseldorf, 19.09.2000 - 3 K 4774/99
Erteilung einer Genehmigung des Betriebes der als ausgelagerte Arztpraxisteile …
in diesem Sinne auch Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urt. v. 4. März 1999 - 14 K 2303/98 -, MedR 1999, 329 (330 f.).